Generalstreik 1918
Versorgungskrise in der Schweiz während des 1. Weltkrieges
- 1. Situation vor und während des Ersten Weltkrieges
- 2. Auswirkungen auf die schweizerische Agrarpolitik
- 2.1. Die neue Agrarpolitik von 1938
- 3. Exkurs: Agrarpolitik in Deutschland
- 4. Fazit
- 5. Thesen
- 6. Bibliographie
1. Situation vor und während des Ersten Weltkrieges
Am Ende des 19. Jahrhunderts hatte sich die schweizerische Landwirtschaft auf die Bedürfnisse des Weltmarktes ausgerichtet. Es kam zu einer starken Ausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion auf die Milch- und die exportorientierte Käseproduktion. Dadurch war die Schweiz zunehmend auf Futtermittel- und Getreideimporte aus dem Ausland angewiesen. Aus dem "gelben" ackerbautreibenden Land wurde am Ende des 19. Jahrhunderts eine "grüne" Schweiz.
Durch den Ersten Weltkrieg wurde aber das internationale Handelssystem gestört. Für die Schweiz stellte sich das Problem der Versorgung mit Brotgetreide und Mehl. Seit der Jahrhundertwende waren Australien, Argentinien, Russland, Kanada und die USA die Hauptexporteure für Getreide. Für die Schweiz war bereits vor dem Krieg die USA das Hauptbezugsland von Weizen; während des Ersten Weltkrieges kamen sogar bis zu 99 Prozent der Weizenzufuhr aus den Vereinigten Staaten. Die weltweiten Missernten 1916 und 1917 führten zu einer Verknappung und stark steigenden Getreidepreisen. Daher mussten am 1. Oktober 1917 Brot und Mehl rationiert werden.
Ähnliche Versorgungsschwierigkeiten wie beim Brotgetreide gab es ab 1917 auch bei Butter, Käse, Milch, Fett, Reis, Mais, Zucker, Hafer, Gerste, Kartoffeln und Fleisch. Das Rationierungssystem kam auf drei Ebenen zur Anwendung: kommunal, kantonal und eidgenössisch. Die Gemeindebehörden, welche die Hauptarbeit bei der Verteilung zu leisten hatten, waren von der Vielfalt des Systems überfordert. Da die Versorgungspolitik jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt wurde, waren die Rationen für die Bevölkerung unterschiedlich hoch.
Dazu kam das stete Ansteigen der Preise bei gleichbleibenden Löhnen. Dies ergab soziale Spannungen und schwelende Unzufriedenheit, einer der Gründe, die schliesslich im November 1918 zum Generalstreik führten.
Mängel, Ungereimtheiten und Improvisationen waren aber nicht nur für die schweizerische Kriegswirtschaft charakteristisch. Kaum ein politisches System zeigte sich den Problemen der Zeit gewachsen: Der Anstieg des Nahrungsmittelbedarfes bei sinkender Produktion infolge Arbeitskräftemangels, fehlender Düngemittel, Kriegswirren und mangelnder Zufuhren führte in den meisten Ländern zu einer problematischen bis katastrophalen Ernährungslage in der zweiten Kriegshälfte. Der Hungerwinter 1917/1918 wurde in Deutschland und auch in der Schweiz zu einem zentralen Element im Bewusstsein breiter Kreise der Bevölkerung.
2. Auswirkungen auf die schweizerische Agrarpolitik
Als die Versorgungssituation nach der überstandenen Krise wieder besser wurde, verlangten die Bauern Massnahmen gegen die Auswirkungen des Preisabbaus. Eine wichtige Ursache für die auch im Agrarsektor schon im ersten Nachkriegsjahr einsetzenden Preisrückgänge waren die wieder zunehmenden Nahrungsmittelimporte. Nach mehreren Interventionen bäuerlicher Vertreter ermächtigte die Bundesversammlung anfangs Februar 1921 den Bundesrat, die Einfuhr landwirtschaftlicher Güter zeitweilig einzuschränken. Diese vorerst befristete Massnahme wurde bis Ende 1926 mehrmals verlängert. Zur Beeinflussung der Preise wurde neben den Einfuhrbeschränkungen auch die Zollpolitik angewendet.
"Die politische Polemik der 1920er Jahre um die Zollbelastung der Lebensmittel hat nicht wenige Historiker dazu verleitet, dem Zollschutz für die Landwirtschaft einen Stellenwert beizumessen, der in keinem Verhältnis zu den protektionistischen Massnahmen der Wirtschaft insgesamt stand und ihr Ausmass für die Landwirtschaft masslos überbewertete."
Auch auf dem Milchsektor wurde der Einfluss des Staates immer grösser. Schon beim Preiseinbruch 1922 war der Bund mit einem einmaligen Zuschuss in die Lücke gesprungen, und ab 1927 bedurfte der Milchmarkt ständiger staatlicher Unterstützung. Die immer höheren Subventionen hatten einen doppelten sozialpolitischen Aspekt: gegenüber den notleidenden Kleinbauern und gegenüber den weniger bemittelten Konsumenten. Aber das grosse Überangebot an Butter und Käse machte im Frühjahr 1930 jegliche Hoffnung auf eine Erholung des Preises zunichte. Die Landesregierung beschloss deshalb im Juni 1930, den Milchpreis mit zusätzlichen Bundesmitteln zu stützen. Die zusätzlichen Gelder reichten jedoch nur für kurze Zeit. Im Bundeshaus erkannte man nun, dass die Bauern begonnen hatten, ihre Produktion wo immer möglich auszudehnen, um die sinkenden Preise durch einen Ausbau der Menge zu kompensieren. Mit einem massiven Eingriff in die Produktionsfreiheit versuchte der Bund, diese Entwicklung in den Griff zu bekommen.
Der Bund beschloss im Februar 1932 eine Kontingentierung und weitgehende Monopolisierung des Butterimportes. Im Jahre 1933 wurde auch die Milchkontingentierung eingeführt, die von 1936 bis 1938 vorübergehend wieder aufgehoben wurde. Die insgesamt improvisiert wirkende Preispolitik, die mehr indirekte Preisbeeinflussung über die Organisationen als direkte Preisfestsetzung war, verschlang in den 30er Jahren beträchtliche, bis 1935 sprunghaft wachsende Mittel. Zitat Bundesrat Hermann Obrecht hinsichtlich einer neuen Agrarpolitik: "Die ewige Subventionspolitik, die einem Schiff ohne Kompass gleicht, muss abgelöst werden durch eine Landwirtschaftspolitik auf lange Sicht."
2.1. Die neue Agrarpolitik von 1938
Das Ziel, die Produktion vermehrt zu lenken, lag dem Postulat von Nationalrat Roman Abt zugrunde, mit dem er 1938 eine Expertenkommission forderte, welche den systematischen Aufbau einer neuzeitlichen schweizerischen Agrarpolitik studieren sollte. Zur Reduktion der bisher benötigten Importe von Ackerbauprodukten sollten die Bauern mehr Boden unter den Pflug nehmen. Abt plädierte für eine Systemänderung (Zitat): "Der Bauer soll durch kostendeckende Preise zu einer Produktionsumstellung bewogen werden, im andern Fall zwingen wir ihn eben dazu." So hoffte man gleichzeitig auch die Viehwirtschaft eindämmen zu können, welche die immer defizitärer werdenden Käseexporte belastete. Erreicht werden sollte dieses Ziel mit einer rigorosen staatlichen Produktionslenkung, die das Ausmass der Betriebsumstellungen bis auf den einzelnen Betrieb festlegte. Als Gegenleistung für diesen massiven Eingriff räume das "Schweizervolk der Landwirtschaft das Recht auf Arbeit ein", versprach Wahlen den mehr als skeptischen Bauern.
Inhaltlich sah der Bundesbeschluss über die Förderung des Ackerbaues vom 6. April 1939 folgende Massnahmen vor: der Bund gewährleistet Preis- und Absatzsicherungen für Ackerbaufrüchte, er kann Anbauprämien für Futtergetreide bewilligen, er schafft Voraussetzungen für den erleichterten Kauf von Maschinen, er fördert die Pferdezucht. Damit kam die Bereitschaft zum Ausdruck, mit preis- und subventionspolitischen Massnahmen zu einer vielseitigen Landwirtschaft zurückzukehren. Der erleichterte Kauf von Maschinen sollte Gewähr dafür bieten, dass der Ackerbau durch Einsatz moderner Mittel konkurrenzfähig sein konnte.
Die Umsetzung der neuen Agrarpolitik wäre aber ohne den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges in der Bauernschaft kaum so reibungslos erfolgt. Denn im Frieden wäre die neue Agrarpolitik kaum auf freiwilligem Weg durchsetzbar gewesen.
Der Zweite Weltkrieg traf die Schweiz nicht mehr so unerwartet wie der Erste. Die Inlandproduktion war in der Zwischenkriegszeit gesteigert worden und etwas weniger einseitig. So standen 1939 36% mehr Fleisch, 49% mehr Brotgetreide und 63% mehr Kartoffeln zur Verfügung als 1914 bei einer nur 13% grösseren Bevölkerung. Zudem waren die angelegten Vorratslager grösser.
Im November 1940 forderte Friedrich T. Wahlen die Erhöhung der offenen Ackerbaufläche im schlimmsten Fall auf 500'000 ha. Die Ackerbaufläche wurde schrittweise ausgebaut, dieser Plan stiess aber ab 1943 zunehmend auf Widerstand von Bauern und Industrieseite: Die Ackerbaufläche stagnierte bei 350'000 ha. Es war die Kombination von gesteigerter Produktion, Rationierung, Vorratshaltung und einem beträchtlichen, bis zum Schluss wichtigen Import mit einer zwangsweise und umfassend veränderten Ernährung, welche die Schweizer Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg vor dem Hunger bewahrt hat.
Absprachen während der Kriegszeit führten zum Landwirtschaftsgesetz von 1951. Das vom Parlament fast oppositionslos verabschiedete und von den stimmberechtigten Männern in der Referendumsabstimmung vom 30. März 1952 knapp gutgeheissene "Bundesgesetz über die Förderung der Landwirtschaft und die Erhaltung des Bauernstandes" war im wesentlichen eine Konkretisierung der 1938 vom Parlament in Anspruch genommenen und seit 1947 auch in der Verfassung verankerten Bundeskompetenz zur Produktionslenkung und zur Einkommenssicherung über staatliche Preisgestaltung.
3. Exkurs: Agrarpolitik in Deutschland
1885 bis 1913 stiegen die Hektarerträge der vier wichtigsten Getreidesorten, wurde die Getreideanbaufläche um 700'000 ha erhöht, was eine Mehrproduktion von 8 Millionen Tonnen zur Folge hatte. 80 Prozent des Bedarfs an Nahrungsmitteln wurden durch die Inlandserzeugung gedeckt, die fehlenden 20 Prozent durch Importe. Hauptsächlich waren das Futter- und Düngemittel. Die britische Blockade ab November 1914 bewirkte das abrupte Ende aller überseeischen Importe und erzwang weitgehende Autarkie der deutschen Wirtschaft auf dem Gebiet der Ernährung.
Doch diese konnte nicht erreicht werden, denn die agrarwirtschaftliche Abhängigkeit Deutschlands vom Weltmarkt im Bereich von Futtergetreide, Kraftfutter und landwirtschaftlichen Veredelungsprodukten wog zu schwer.
Die Hungerkatastrophe in Deutschland während der zweiten Hälfte des Weltkriegs ist unbestritten eine der nachhaltigsten Erfahrungen aus dem nichtmilitärischen Bereich. Wegen dieser Erfahrung musste die Agrarpolitik der NS-Regierung ab 1933 bei der Planung eines Revanchekrieges eine zentrale Rolle spielen. Ziel der Nationalsozialisten war es, die Abhängigkeit Deutschlands vom Weltmarkt durch eine Intensivierung und Rationalisierung der Landwirtschaft soweit wie möglich zu mindern. Zudem sollte der Anbau von Futtermitteln gefördert werden.
4. Fazit
Bei diesen kurzen Ausführungen werden die Parallelen zwischen Deutschland und der Schweiz deutlich. Beide mussten im Ersten Weltkrieg mit Nahrungsmittelknappheit kämpfen, die in Deutschland als kriegsführender Staat schwerer wog. In der Zwischenkriegszeit wollten sich beide Staaten von der Abhängigkeit des Weltmarktes lösen und die Produktion im eigenen Land fördern.
5. Thesen
a) Heute sind wir wieder sehr stark vom Weltmarkt abhängig. Kommt es wieder zu einer globalen Krise, dann werden wir mit denselben Versorgungsengpässen konfrontiert wie im Ersten Weltkrieg.
b) Die Schweizer Bauern waren die Kriegsgewinner im Ersten Weltkrieg.
6. Bibliographie
- Werner Baumann, Bauernstand und Bürgerblock. Ernst Laur und der Schweizerische Bauernverband 1897-1918, Zürich 1993.
- Werner Baumann / Peter Moser, Bauern im Industriestaat. Agrarpolitische Konzeptionen und bäuerliche Bewegungen in der Schweiz 1918-1968, Zürich 1999.
- Hans Bieri / Peter Moser / Rolf Steppacher, Die Landwirtschaft als Chance einer zukunftsfähigen Schweiz, SVIL-Schrift Nr. 135, Zürich 1999.
- Kerstin C. Bollmann, Agrarpolitik. Entwicklungen und Wandlungen zwischen Mittelalter und Zweitem Weltkrieg, Frankfurt /Main 1990.
- Hans Brugger, Agrarpolitik des Bundes seit 1914, Frauenfeld 1992.
- Harry Fornari, Bread upon the Waters. A History of United States Grain Exports, Nashville 1973.
- Martin Kutz, Kriegserfahrung und Kriegsvorbereitung die agrarwirtschaftliche Vorbereitung des Zweiten Weltkrieges in Deutschland vor dem Hintergrund der Weltkrieg I Erfahrung, in: Harald Winkel / Ulrich Planck (Hgs.), Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie, Jg. 32, Frankfurt /Main 1984, S. 59-82.
- Katharina Lüthi, Sorglos bis überfordert. Die Brotversorgungspolitik der Schweiz im Ersten Weltkrieg, Bern 1997 (Liz.).
- Peter Maurer, Anbauschlacht: Landwirtschaftspolitik. Plan Wahlen. Anbauwerk 1937-1945, Zürich 1985.
- Peter Moser, Der Stand der Bauern: Bäuerlicher Politik, Wirtschaft und Kultur gestern und heute, Frauenfeld 1994.
- Peter Moser, "Privilegierter Volksstand" oder "Untergang des Bauerntums"? Die staatliche Agrarpolitik der 50er und 60er Jahre, in: Mario König et al. (Hgs.), Dynamisierung und Umbau. Die Schweiz in den 60er und 70er Jahren, Zürich 1998, S. 51-64.
- Konrad Weber, Die Lebensmittelrationierung während der beiden Weltkriege und bei einer zukünftigen Versorgungskrise, Bern 1981.
Autor: Philipp Muntwiler